Mietkonditionen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Der Mietvetrag umfasst die nachfolgenden aufgeführten Bedingungen:

  • Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins, der mindestens eineinhalb Jahre vor dem ersten Tag der Anmietung ausgestellt wurde, und er muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen europäischen (EU-Länderfor E.U., UK, USA, Canada, Australia & Israel) oder internationalen (für einige nicht-EU-Länder) Führerscheins sein.
  • Die allgemeinen Vertragskonditionen müssen eingehalten werden, d.h. dass nicht mehr Insassen im Auto sitzen als zugelassen, ebenso darf es nicht benützt werden, um einen Anhänger oder sonstige Objekte zu ziehen, es darf auch nicht benützt werden, um schweres Gepäck/Gegenstände usw. zu transportieren.
  • Wenn das Fahrzeug für betrügerische Machenschaften oder für andere illegale Zwecke benützt wird, haftet der Mieter für die strafrechtliche Verfolgung.
  • Wenn der Fahrzeugmieter den Mietvertrag verlängern möchte, muss der Vermieter mindestens 24 Stunden vorher informiert werden, um die Verfügbarkeit des Mietautos zu gewährleisten.
  • Eventuelle Strafzettel wegen ignorieren der Verkehrsschilder, zu hoher Geschwindigkeit oder Falschparken usw. müssen vom Mieter bezahlt werden.
  • Schlüsseldienst: im Falle des Verlust/Schaden des Schlüssels oder wenn er im Fahrzeug eingeschlossen wurde, werden mindestens 70 € verrechnet, abhängig vom Schlüsseltyp und der Entfernung unserer nächstliegenden Geschäfstelle.
  • * Bei Stornierungen fallen keine Gebühren für Änderungen an, die bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn vorgenommen werden. *

 

Versicherung

  • Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (englisch: CDW – Collision Damage Waver). Sie deckt Schäden ab, die an ihrem Mietwagen entstehen können, z.B. bei einem Unfall.
  • Fahrzeugversicherung gegen Brand-, Diebstahl- und Glasschaden ohne Selbstbeteiligung.
  • Insassenunfallversicherung (englisch: PAI – Personal Accident Insurance), ausser dem Fahrzeuglenker, welche bei Tod oder Körperverletzung bis zu maximal 1.300.000 Euro pro Person und Sachschäden bis zu 1.300.000 Euro Unfall abdeckt.
  • Die Insassenversicherung (mit Ausnahme des Fahrers) deckt Tod oder Körperverletzung bis maximal 1.300.000 Euro pro Person und Sachschäden bis zu 1.300.000 Euro Unfall abdeckt.
  • Fahrzeugführerversicherung, welche bei Todesfall und Körperverletzung bis zu 12.000 € deckt.
  • Rechtsschutz 15.000 Euro pro Unfall.
  • Pannenhilfe rund um die Uhr.

Die Versicherung gilt nicht bei:

  • einem Unfall nach Konsum von Alkohol oder Drogen.
  • wenn der Fahrzeugführer nicht auf dem Mietvertrag eingetragen ist.
  • Schäden am Unterboden, Rädern und Reifen, welche durch fahrlässiges Handeln entstanden sind, z.B. auf einer sehr schlechten Strasse zu fahren usw.
  • Der Verlust des Schlüssels

 

Service

  • Die Mietautos werden gebracht/abgeholt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort.
  • Wenn das Mietauto weniger als 3 Tage gemietet wird, kommt eine einmalige Pauschale für die Abgabe am Flughafen dazu.
  • Zur Deckung der Schäden am Unterboden, Rädern und Reifen ist der Abschluss einer Zusatzversicherung möglich. Preis auf Anfrage, je nach Kategorie.
  • Das Mietauto muss mit demselben Tankinhalt zurückgegeben werden wie bei dessen Übernahme.
  • Strassenkarte von Kreta, Kindersitz, 2. und 3. Fahrzeuglenker und unbegrenzte Kilometer sind im Mietpreis enthalten.
back to top